Blanko-Scheck für die Pflege? Ist ab 1.7.24 möglich
Zu diesem Datum ändert sich die häusliche Krankenpflegerichtlinie des G-BA. Hierzu wird das Formular geändert, sie dürfen die aktuellen Formulare also nur noch bis zum 30.6.24 verwenden und müssen danach zwingend auf der aktualisierten Version verordnen. Hier ist es nun möglich, bei bestimmten Leistungen die Pflege selbst entscheiden zu lassen, wie oft und wie lange ein Patient Pflegeleistungen vom Pflegedienst erhält. So kann bei An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, stützenden Verbänden oder Kompressionsverbänden, bei der Wundversorgung akut, bei sonstigen Maßnahmen der Behandlungspflege, der Anleitung zur Behandlungspflege sowie bei Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung in der Spalte „Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft“ ein Kreuz gesetzt werden. Damit geht dann auch die wirtschaftliche Verantwortung auf das Pflegepersonal über.